Art. 417 ZGB
Auf Anordnung
Die Erwachsenenschutzbehörde kann aus wichtigen Gründen anordnen, dass ihr weitere Geschäfte zur Zustimmung unterbreitet werden.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Eintragung eines Grundstückkaufs im Grundbuch, wenn ein Vorkaufsrecht besteht (Art. 26 Abs. 2 GBV)2 Zitierungen
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2Entschädigung des Beistandes (Art. 417 Abs. 2 ZGB)2 Zitierungen
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3Die Beistandschaft gemäss Art. 393 Ziff. 2 ZGB kann nicht dazu dienen, einer Person Fürsorge in persönlichen Angelegenheiten angedeihen zu lassen und sie an einer unvernünftigen Verwendung ihrer Mittel zu hindern.2 Zitierungen
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4Eintragung eines Grundstückkaufs im Grundbuch; Prüfungsbefugnis des Grundbuchverwalters (Art. 965 Abs. 3 ZGB; Art. 26 Abs. 2 GBV)1 Zitierungen
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5Bundesrechtliche Anforderungen an das kantonale Verfahrensrecht1 Zitierungen
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6AHV-rechtliches Beitragsstatut0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Veruntreuung; Strafantrag, Antragsberechtigung des Beistands0 Zitierungen
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Haftung der vormundschaftlichen Organe0 Zitierungen
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0 Zitierungen22.05.2008 · 0 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.