Art. 732 ZGB

1 Das Rechtsgeschäft über Errichtung einer Grunddienstbarkeit bedarf zu seiner Gültigkeit der öffentlichen Beurkundung.
2 Beschränkt sich die Ausübung einer Dienstbarkeit auf einen Teil des Grundstücks und ist die örtliche Lage im Rechtsgrundausweis nicht genügend bestimmbar umschrieben, so ist sie in einem Auszug des Planes für das Grundbuch zeichnerisch darzustellen.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Plan für das Grundbuch
    · 01.11.2012 · 4 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Grunddienstbarkeit "Benützungsrecht an Hofraum"; Auslegung; Mehrbelastung
    · 10.03.2005 · 3 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Ersitzung einer Grunddienstbarkeit
    · 14.05.1996 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    BGE 44_II_394
    16.10.1918 · 1 Zitierungen
  5. 5
    Teilung eines in das Grundbuch aufgenommenen selbständigen und dauernden Baurechts
    · 19.10.2020 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Grundbuchliche Verfügung; Ausweis über den Rechtsgrund (Art. 965 Abs. 1 und 3 ZGB)
    · 20.01.1988 · 0 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.