Art. 734 ZGB

Im Allgemeinen

Jede Grunddienstbarkeit geht unter mit der Löschung des Eintrages sowie mit dem vollständigen Untergang des belasteten oder des berechtigten Grundstückes.

Die Leitentscheide 5

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Untergang von Dienstbarkeiten (Art. 734-736 ZGB)
    · 10.05.2001 · 4 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Übertragbare Personaldienstbarkeit (Art. 781 Abs. 2 ZGB); Wohnrecht
    · 29.09.1977 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Anpassung eines Vertrages an veränderte Verhältnisse (clausula rebus sic stantibus)
    · 24.04.2001 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Verjährung einer auf Kündigung gestellten (Art. 130 Abs. 2 OR) oder von einer Wollensbedingung abhängigen Forderung
    · 05.12.1995 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Altrechtliche Reallast; intertemporales Recht (Art. 2 und 17 SchlT/ZGB). 1. Eine unter dem alten zürcherischen Recht gültig errichtete Reallast, gemäss welcher der jeweilige Eigentümer eines Grundstücks verpflichtet ist…
    · 28.03.1974 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Dienstbarkeit, Fahrwegrecht.
    · 20.11.2007 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  • Dienstbarkeit
    · 10.02.2005 · 2 Zitierungen
  • Bauverbotsdienstbarkeit, privatrechtliche Baueinsprache
    · 08.11.2024 · 0 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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