Art. 739 ZGB
Bei verändertem Bedürfnis
Ändern sich die Bedürfnisse des berechtigten Grundstückes, so darf dem Verpflichteten eine Mehrbelastung nicht zugemutet werden.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Grunddienstbarkeit "Benützungsrecht an Hofraum"; Auslegung; Mehrbelastung31 Zitierungen
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2Inhalt der Dienstbarkeit bei veränderten Bedürfnissen22 Zitierungen
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3Mehrbelastung einer Dienstbarkeit20 Zitierungen
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4Ermittlung von Inhalt und Umfang eines Fuss- und Fahrwegrechts nach Massgabe des Erwerbsgrundes16 Zitierungen
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5Altrechtliche Reallast; intertemporales Recht (Art. 2 und 17 SchlT/ZGB). 1. Eine unter dem alten zürcherischen Recht gültig errichtete Reallast, gemäss welcher der jeweilige Eigentümer eines Grundstücks verpflichtet ist…15 Zitierungen
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6Grunddienstbarkeit (Fahrwegrecht); Vereinigung des berechtigten Grundstücks mit einem andern12 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Fahrwegrecht16 Zitierungen
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10 Zitierungen17.12.2002 · 10 Zitierungen
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Fahrwegrecht8 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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