Art. 971 ZGB

Bedeutung der Nichteintragung

1 Soweit für die Begründung eines dinglichen Rechtes die Eintragung in das Grundbuch vorgesehen ist, besteht dieses Recht als dingliches nur, wenn es aus dem Grundbuche ersichtlich ist.
2 Im Rahmen des Eintrages kann der Inhalt eines Rechtes durch die Belege oder auf andere Weise nachgewiesen werden.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Grunddienstbarkeit aus dem Jahre 1910 (Verbot bestimmter Gewerbebetriebe). 1. Hat ein Dritter das belastete Grundstück seit Einführung des eidgenössischen Grundbuchs oder seit der Gleichstellung einer andern Einrichtung…
    · 18.02.1960 · 6 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Gültigkeit eines Grundbucheintrages
    · 15.05.1998 · 3 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Berichtigung des Grundbuches
    · 24.06.1997 · 3 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    1. Sinn und Tragweite der Artikel 686, 695, 696 und 702 ZGB (Erw. 1 und 2). 2. Der Eigentümer, und ebenso der Inhaber eines Baurechts, ist grundsätzlich im Rahmen der geltenden Bauvorschriften in der baulichen Gestaltun…
    · 10.05.1962 · 3 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Im Grundbuch vorgemerkte Verfügungsbeschränkung; Art. 960 Abs. 1 Ziff. 1 ZGB
    · 18.05.1978 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    1. Klage nach Art. 975 ZGB: Deren Gegenstand können auch gewisse Vormerkungen sein, ebenso Anmerkungen rechtsbegründenden Charakters (hier: die Anmerkung öffentlichrechtlicher Eigentumsbeschränkungen gemäss Art. 962 ZGB…
    · 14.03.1963 · 0 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • 01.12.2017 · 3 Zitierungen Zusammenfassung
  • Interkantonales Steuerrecht (Zeitpunkt der Realisation eines Grundstückverlusts im Belegenheitskanton)
    · 02.05.2014 · 3 Zitierungen
  • Handänderungssteuer
    · 02.12.2013 · 3 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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