Art. 973 ZGB

Gegenüber gutgläubigen Dritten

1 Wer sich in gutem Glauben auf einen Eintrag im Grundbuch verlassen und daraufhin Eigentum oder andere dingliche Rechte erworben hat, ist in diesem Erwerbe zu schützen.
2 Diese Bestimmung gilt nicht für Grenzen von Grundstücken in den vom Kanton bezeichneten Gebieten mit Bodenverschiebungen.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Ermittlung des Zwecks und Löschung eines Wegrechts
    · 23.06.2004 · 43 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Ermittlung von Inhalt und Umfang eines Wegrechts, Gebot der schonenden Ausübung einer Dienstbarkeit
    · 04.03.2011 · 37 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Ermittlung von Inhalt und Umfang eines Fuss- und Fahrwegrechts nach Massgabe des Erwerbsgrundes
    · 29.08.2013 · 25 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Guter Glaube in das Grundbuch; Wegrecht; Zugang durch einen Tunnel
    · 01.04.2011 · 15 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Untergang von Dienstbarkeiten (Art. 734-736 ZGB)
    · 10.05.2001 · 12 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Negative Grundbuchwirkung
    · 28.04.1983 · 12 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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