Art. 126 ZPO

Sistierung des Verfahrens

1 Das Gericht kann das Verfahren sistieren, wenn die Zweckmässigkeit dies verlangt. Das Verfahren kann namentlich sistiert werden, wenn der Entscheid vom Ausgang eines anderen Verfahrens abhängig ist.
2 Die Sistierung ist mit Beschwerde anfechtbar.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Sistierung des Verfahrens vor der Mietschlichtungsstelle über die Fristen nach Art. 203 Abs. 1 und 4 ZPO hinaus
    · 22.06.2012 · 30 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Beschwerdefrist gegen einen Sistierungsentscheid, fehlerhafte Belehrung über die Beschwerdefrist
    · 17.06.2015 · 21 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Verrechnungserklärung im Prozess
    · 23.11.2015 · 10 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Sachliche Zuständigkeit; Nichteintretensentscheid
    · 05.11.2019 · 4 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Rechtshängigkeit; Streitgegenstand
    · 04.03.2025 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Verrechnungserklärung im Prozess
    · 12.09.2016 · 1 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Rechtsverweigerung
    · 17.04.2013 · 34 Zitierungen
  • 08.11.2016 · 25 Zitierungen
  • Verweigerung der Sistierung (provisorische Rechtsöffnung)
    · 02.02.2016 · 21 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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