Art. 132 ZPO

Mangelhafte, querulatorische und rechtsmissbräuchliche Eingaben

1 Mängel wie fehlende Unterschrift und fehlende Vollmacht sind innert einer gerichtlichen Nachfrist zu verbessern. Andernfalls gilt die Eingabe als nicht erfolgt.
2 Gleiches gilt für unleserliche, ungebührliche, unverständliche oder weitschweifige Eingaben.
3 Querulatorische und rechtsmissbräuchliche Eingaben werden ohne Weiteres zurückgeschickt.

Die Leitentscheide 3

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Sachliche Zuständigkeit des Handelsgerichts
    · 04.07.2014 · 40 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Rechtsbegehren; unbezifferte Forderungsklage
    · 03.05.2022 · 25 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Wahrung der Frist zur Aberkennungsklage; Begriff der Neueinreichung der Eingabe im Sinne von Art. 63 ZPO
    · 14.10.2015 · 6 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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