Art. 197 ZPO
Grundsatz
Dem Entscheidverfahren geht ein Schlichtungsversuch vor einer Schlichtungsbehörde voraus.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Zwischenentscheid über die funktionelle Zuständigkeit; Streitigkeiten aus Zusatzversicherungen zur sozialen Krankenversicherung; Schlichtungsverfahren113 Zitierungen
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2Persönliches Erscheinen zur Schlichtungsverhandlung; faktisches Organ; Vollmacht27 Zitierungen
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3Ungültigkeitsklage und Klage auf Feststellung der Erbunwürdigkeit; Schlichtungsverfahren7 Zitierungen
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4Sachliche Zuständigkeit; Nichteintretensentscheid7 Zitierungen
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5Ordnungsbusse im Schlichtungsverfahren7 Zitierungen
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6Verfahren betreffend Rechtsschutz in klaren Fällen; Einreden und Einwendungen des Beklagten1 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Unentgeltlicher Rechtsbeistand (Schlichtungsverfahren betreffend Mündigenunterhalt)11 Zitierungen
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Mietvertrag; unentgeltliche Rechtspflege.5 Zitierungen
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Ordnungsbusse (BGer 4A_502/2014)5 ZitierungenBEZ.2014.12· 26.06.2014 · 5 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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