Art. 56 ZPO
Gerichtliche Fragepflicht
Ist das Vorbringen einer Partei unklar, widersprüchlich, unbestimmt oder offensichtlich unvollständig, so gibt ihr das Gericht durch entsprechende Fragen Gelegenheit zur Klarstellung und zur Ergänzung.
Die Leitentscheide 4
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Persönlichkeitsverletzung durch Mitwirkung an einer Medienkampagne33 Zitierungen
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2Widerklage (Art. 224 Abs. 1 ZPO); gerichtliche Fragepflicht gegenüber der beklagten Partei (Art. 56 ZPO)20 Zitierungen
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3Rechtsbegehren; unbezifferte Forderungsklage17 Zitierungen
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4Zuständigkeit bei Verbrauchersachen; Beweislast; Prüfung der Zuständigkeit von Amtes wegen9 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Vertragsauslegung85 Zitierungen
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Markenschutz72 Zitierungen
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Fristansetzung zur Widerspruchsklage67 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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