Art. 63 ZPO

Rechtshängigkeit bei fehlender Zuständigkeit und falscher Verfahrensart

1 Wird eine Eingabe, die mangels Zuständigkeit zurückgezogen oder auf die nicht eingetreten wurde, innert eines Monates seit dem Rückzug oder dem Nichteintretensentscheid bei der zuständigen Schlichtungsbehörde oder beim zuständigen Gericht neu eingereicht oder wird sie gemäss Artikel 143 Abs. 1bis weitergeleitet, so gilt als Zeitpunkt der Rechtshängigkeit das Datum der ersten Einreichung.
2 Gleiches gilt, wenn eine Klage nicht im richtigen Verfahren eingereicht wurde.
3 Vorbehalten bleiben die besonderen gesetzlichen Klagefristen nach dem SchKG .

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Wahrung der Frist zur Aberkennungsklage; Begriff der Neueinreichung der Eingabe im Sinne von Art. 63 ZPO
    · 14.10.2015 · 38 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Handelsgericht, Ausnahme vom Grundsatz der "double instance cantonale" (Art. 75 Abs. 1 und 2 lit. b BGG; Art. 6 ZPO)
    · 29.05.2012 · 37 Zitierungen
  3. 3
    Rechtshängigkeit bei fehlender Zuständigkeit; Frist zur Einreichung bei dem zuständigen Gericht (Art. 63 Abs. 1 ZPO)
    · 09.10.2012 · 19 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Neueinreichung eines Schlichtungsgesuchs
    · 20.09.2019 · 17 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Verbot des überspitzten Formalismus
    · 09.12.2014 · 17 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Örtliche Zuständigkeit; Nichteintretensentscheid; Gültigkeit einer Klagebewilligung, die durch eine örtlich unzuständige Schlichtungsbehörde ausgestellt wurde
    · 17.03.2020 · 11 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Kaufvertrag
    · 04.03.2014 · 19 Zitierungen Zusammenfassung
  • Nichteintreten wegen sachlicher Unzuständigkeit, Gerichtskosten
    · 10.02.2016 · 18 Zitierungen
  • Staatshaftung / öffentliches Personalrecht
    · 13.09.2016 · 8 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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