Art. 93 ZPO

Streitgenossenschaft und Klagenhäufung

1 Bei einfacher Streitgenossenschaft und Klagenhäufung werden die geltend gemachten Ansprüche zusammengerechnet, sofern sie sich nicht gegenseitig ausschliessen.
2 Bei einfacher Streitgenossenschaft bleibt die Verfahrensart trotz Zusammenrechnung des Streitwerts erhalten.

Die Leitentscheide 5

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Klagenhäufung, Streitwert
    · 09.12.2016 · 41 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Aktienrechtliche Verantwortlichkeit
    · 20.11.2012 · 8 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Teilklage und Klagenhäufung
    · 28.08.2018 · 6 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Kostenvorschusspflicht der beklagten Partei im Bernischen Zivilprozess (Art. 57 ZPO/BE; Art. 4 BV)
    · 27.08.1998 · 5 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Widerklage im vereinfachten Verfahren (Art. 224, Art. 243 und Art. 94 ZPO); Teilklage und negative Feststellungswiderklage (Art. 86 ZPO)
    · 13.06.2017 · 4 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.