Art. 114 ZGB
Nach Getrenntleben
Ein Ehegatte kann die Scheidung verlangen, wenn die Ehegatten bei Eintritt der Rechtshängigkeit der Klage oder bei Wechsel zur Scheidung auf Klage mindestens zwei Jahre getrennt gelebt haben.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung; Scheinehe; Rechtsmissbrauch71 Zitierungen
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2Gebührender Unterhalt; Aufnahme einer Erwerbstätigkeit; Grundsatz der Einheit des Scheidungsurteils38 Zitierungen
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3Massnahmen zum Schutz der ehelichen Gemeinschaft (Art. 172 ff34 Zitierungen
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4Nachehelicher Unterhalt; Frage der Lebensprägung30 Zitierungen
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5Scheidungsverfahren; Einheit des Entscheids; Teilentscheid im Scheidungspunkt27 Zitierungen
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6Bemessung des Unterhalts im Rahmen von Eheschutzmassnahmen; Aufnahme bzw27 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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18 Zitierungen06.09.2016 · 18 Zitierungen
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Ehescheidung18 Zitierungen
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Ehescheidung (Teilurteil)10 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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