Art. 114 ZGB

Nach Getrenntleben

Ein Ehegatte kann die Scheidung verlangen, wenn die Ehegatten bei Eintritt der Rechtshängigkeit der Klage oder bei Wechsel zur Scheidung auf Klage mindestens zwei Jahre getrennt gelebt haben.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung; Scheinehe; Rechtsmissbrauch
    · 03.04.2002 · 71 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Gebührender Unterhalt; Aufnahme einer Erwerbstätigkeit; Grundsatz der Einheit des Scheidungsurteils
    · 17.06.2004 · 38 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Massnahmen zum Schutz der ehelichen Gemeinschaft (Art. 172 ff
    · 22.05.2007 · 34 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Nachehelicher Unterhalt; Frage der Lebensprägung
    · 03.11.2020 · 30 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Scheidungsverfahren; Einheit des Entscheids; Teilentscheid im Scheidungspunkt
    · 14.05.2018 · 27 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Bemessung des Unterhalts im Rahmen von Eheschutzmassnahmen; Aufnahme bzw
    · 14.12.2001 · 27 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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