Art. 124 ZGB
Ausgleich bei Invalidenrenten vor dem reglementarischen Referenzalter
1 Bezieht ein Ehegatte im Zeitpunkt der Einleitung des Scheidungsverfahrens eine Invalidenrente vor dem reglementarischen Referenzalter, so gilt der Betrag, der ihm nach Artikel 2 Abs. 1ter des Freizügigkeitsgesetzes vom 17. Dezember 1993 nach Aufhebung der Invalidenrente zukommen würde, als Austrittsleistung.
2 Die Bestimmungen über den Ausgleich bei Austrittsleistungen gelten sinngemäss.
3 Der Bundesrat regelt, in welchen Fällen der Betrag nach Abs. 1 wegen einer Überentschädigungskürzung der Invalidenrente nicht für den Ausgleich verwendet werden kann.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
-
1Berufungsfähigkeit von Vor- oder Zwischenentscheiden (Art. 50 Abs. 1 OG); Entschädigungsanspruch bei Unmöglichkeit der Teilung der Austrittsleistung (Art. 124 Abs. 1 ZGB)106 Zitierungen
-
2Art. 73 BVG. - Zuständigkeit des Gerichts nach Art. 73 BVG bejaht zur Beurteilung der zwischen einem Ehegatten und der Vorsorgeeinrichtung strittigen Frage, ob eine Barauszahlung der Freizügigkeitsleistung an den andern…100 Zitierungen
-
3Art. 122 und 141 f. ZGB99 Zitierungen
-
4Vorsorgefall "Teilinvalidität"63 Zitierungen
-
5Zuständigkeit des Sozialversicherungsgerichts zur Prüfung der Durchführbarkeit einer von den Ehegatten ohne eindeutige Bestätigungen der Vorsorgeeinrichtungen vereinbarten Scheidungskonvention47 Zitierungen
-
6Nach Eintritt des Vorsorgefalls entstandener scheidungsrechtlicher Anspruch aus beruflicher Vorsorge (Art. 124 Abs. 1 ZGB)35 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
-
22 Zitierungen
-
10 Zitierungen01.10.2002 · 10 Zitierungen
-
effets accessoires du divorce (prévoyance professionnelle, contribution d'entretien)9 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.