Art. 279 ZGB

1 Das Kind kann gegen den Vater oder die Mutter oder gegen beide klagen auf Leistung des Unterhalts für die Zukunft und für ein Jahr vor Klageerhebung.
2–3 …

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Vollstreckung von Minderjährigenunterhalt nach Eintritt der Volljährigkeit des Kindes
    · 03.12.2015 · 31 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Kindesunterhalt; Abänderungsklage des Unterhaltsschuldners (Art. 286 Abs. 2 ZGB); Anwendungsbereich von Art. 279 Abs. 1 ZGB
    · 24.08.2001 · 30 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Anrechnung nachträglich zugesprochener IV-Kinderrenten an die Kinderunterhaltsbeiträge; Übergangsrecht
    · 20.06.2002 · 29 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Verwandtenunterstützung, Verfahrensart
    · 03.07.2013 · 14 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Vertretung des minderjährigen Kindes im selbständigen Kindesunterhaltsprozess durch den obhutsberechtigten Elternteil; Frage der Interessenkollision
    · 26.08.2019 · 13 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Passivlegitimation bei der Abänderungsklage für Kindesunterhalt im Bevorschussungsfall; Gegenstand der Subrogation; das bevorschussende Gemeinwesen ist aus materiellen Gründen nicht passivlegitimiert (Änderung der Recht…
    · 12.01.2022 · 9 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.