Art. 471 ZGB

Pflichtteil

Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Auslegung eines Testaments
    · 27.10.2004 · 5 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Berechtigung, ein öffentliches Inventar zu verlangen
    · 28.06.2017 · 4 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Vermögensverzicht zu Lebzeiten des verstorbenen Ehegatten
    · 30.10.2013 · 4 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    BGE 75_II_190
    01.01.1949 · 4 Zitierungen
  5. 5
    Herabsetzung, Nacherbeneinsetzung 1. Ein pflichtteilsberechtigter Erbe braucht sich eine Nacherbeneinsetzung im Umfang seines Pflichtteils nicht gefallen zu lassen, sondern kann den Pflichtteil als freies Erbe beanspruc…
    · 28.10.1982 · 3 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Anfechtung der Enterbung wegen Unrichtigkeit der Grundangabe (Art. 479 Abs. 2 ZGB)
    · 07.10.1960 · 3 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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