Art. 476 ZGB

Versicherung und gebundene Selbstvorsorge

1 Ist ein auf den Tod des Erblassers gestellter Versicherungsanspruch, einschliesslich eines solchen Anspruchs aus der gebundenen Selbstvorsorge, mit Verfügung unter Lebenden oder von Todes wegen zugunsten eines Dritten begründet oder bei Lebzeiten des Erblassers unentgeltlich auf einen Dritten übertragen worden, so wird der Rückkaufswert des Versicherungsanspruchs im Zeitpunkt des Todes des Erblassers zu dessen Vermögen hinzugerechnet.
2 Ebenfalls zum Vermögen des Erblassers hinzugerechnet werden Ansprüche von Begünstigten aus der gebundenen Selbstvorsorge des Erblassers bei einer Bankstiftung.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Interkantonale Doppelbesteuerung bei Kapitalleistungen aus beruflicher Vorsorge, gebundener Vorsorge (Säule 3a) und freier Vorsorge (Versicherungen; Säule 3b)
    · 30.06.2004 · 6 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Behandlung der Vorsorge- und Freizügigkeitsleistungen im Erbfall
    · 24.04.2003 · 4 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Methode der Berechnung des Versorgungsschadens
    · 18.05.2021 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Anwendbarkeit des Haager Trust Übereinkommens auf ein liechtensteinisches Treuunternehmen
    · 16.12.2024 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Versicherungsvertrag; Anwendbarkeit der Bestimmung über die vorbehaltlose Annahme auf die Begünstigung; Klage bei Verletzung des Pflichtteils durch die Begünstigung; Passivlegitimation (Art. 78 und Art. 12 Abs. 1 VVG, A…
    · 19.08.2005 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Mitarbeit der Ehefrau in der Arztpraxis des Mannes
    · 19.04.1956 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.