Art. 72 ZGB

Ausschliessung

1 Die Statuten können die Gründe bestimmen, aus denen ein Mitglied ausgeschlossen werden darf, sie können aber auch die Ausschliessung ohne Angabe der Gründe gestatten.
2 Eine Anfechtung der Ausschliessung wegen ihres Grundes ist in diesen Fällen nicht statthaft.
3 Enthalten die Statuten hierüber keine Bestimmung, so darf die Ausschliessung nur durch Vereinsbeschluss und aus wichtigen Gründen erfolgen.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Ausschliessung aus einem Verein (Art. 72 ZGB). 1. Die gerichtliche Anfechtung dieser Massnahme ist nach zwingendem Recht erst zulässig, wenn das höchste zum Entscheid darüber berufene Vereinsorgan sie angeordnet hat (Er…
    · 10.12.1959 · 13 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Ausschluss aus einem Verein (Art. 72 ZGB). 1. Die Klagefrist des Art. 75 ZGB beginnt vom Tage an zu laufen, an dem der Kläger den Beschluss in seinem ganzen Inhalt zur Kenntnis genommen hat, namentlich die darin genannt…
    · 23.10.1964 · 10 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    BGE 51_II_237
    09.09.1925 · 9 Zitierungen
  4. 4
    Ausschliessung eines Mitglieds aus dem Verein (Art. 72 ZGB)
    · 09.12.2004 · 8 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Ausschlussautonomie des Vereins im Verhältnis zum Persönlichkeitsrecht des einzelnen Mitglieds auf wirtschaftliche Entfaltung (Art. 72 Abs. 2 ZGB und Art. 28 ZGB)
    · 14.03.1997 · 7 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Stiftungsaufsicht
    · 17.12.1986 · 3 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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