Art. 738 ZGB

Nach dem Eintrag

1 Soweit sich Rechte und Pflichten aus dem Eintrage deutlich ergeben, ist dieser für den Inhalt der Dienstbarkeit massgebend.
2 Im Rahmen des Eintrages kann sich der Inhalt der Dienstbarkeit aus ihrem Erwerbsgrund oder aus der Art ergeben, wie sie während längerer Zeit unangefochten und in gutem Glauben ausgeübt worden ist.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Ermittlung des Zwecks und Löschung eines Wegrechts
    · 23.06.2004 · 114 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Ermittlung von Inhalt und Umfang eines Wegrechts, Gebot der schonenden Ausübung einer Dienstbarkeit
    · 04.03.2011 · 80 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Auslegung einer Dienstbarkeit (Art. 738 ZGB)
    · 06.03.2002 · 74 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Grunddienstbarkeit "Benützungsrecht an Hofraum"; Auslegung; Mehrbelastung
    · 10.03.2005 · 66 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Actio negatoria, Dienstbarkeit für den Bau und Betrieb einer Hochspannungsleitung, Benutzung dieser Leitung für Fernmeldedienste
    · 25.08.2006 · 55 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Ablösung einer Dienstbarkeit durch den Richter (Art. 736 ZGB). 1. Unter dem Interesse für das berechtigte Grundstück im Sinne von Art. 736 ZGB ist das Interesse des Eigentümers dieses Grundstücks an der Ausübung der Die…
    · 25.06.1981 · 55 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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