Art. 116 ZPO

Kostenbefreiung nach kantonalem Recht

1 Die Kantone können weitere Befreiungen von den Prozesskosten gewähren.
2 Befreiungen, welche ein Kanton sich selbst, seinen Gemeinden und anderen kantonalrechtlichen Körperschaften gewährt, gelten auch für den Bund.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Zusprechung einer Parteientschädigung im Falle der Gutheissung einer Rechtsverzögerungsbeschwerde
    · 19.09.2013 · 37 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Erhebung und Bemessung von Gerichtskosten
    · 08.07.2013 · 29 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Prozesskostenverteilung im Einparteienverfahren
    · 21.12.2015 · 17 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung
    · 21.02.2013 · 11 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Klage auf Erstattung der im Rahmen eines Zivilprozesses angefallenen Prozesskosten; Koordination der haftpflichtrechtlichen Regeln mit den zivilprozessualen Bestimmungen über die Parteientschädigung
    · 26.02.2013 · 7 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Kosten der berufsmässigen Vertretung
    · 13.02.2018 · 2 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Volljährigenunterhalt
    · 07.02.2017 · 9 Zitierungen Zusammenfassung
  • Rechtsverweigerung/Rechtsverzögerung (Grenzfeststellungsklage)
    · 26.06.2018 · 8 Zitierungen
  • Obergericht / Zivilgericht / 2. Zivilkammer — ZVE.2015.54
    ZVE.2015.54
    · 18.11.2015 · 3 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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