Art. 116 ZPO
Kostenbefreiung nach kantonalem Recht
1 Die Kantone können weitere Befreiungen von den Prozesskosten gewähren.
2 Befreiungen, welche ein Kanton sich selbst, seinen Gemeinden und anderen kantonalrechtlichen Körperschaften gewährt, gelten auch für den Bund.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Zusprechung einer Parteientschädigung im Falle der Gutheissung einer Rechtsverzögerungsbeschwerde37 Zitierungen
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2Erhebung und Bemessung von Gerichtskosten29 Zitierungen
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3Prozesskostenverteilung im Einparteienverfahren17 Zitierungen
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4Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung11 Zitierungen
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5Klage auf Erstattung der im Rahmen eines Zivilprozesses angefallenen Prozesskosten; Koordination der haftpflichtrechtlichen Regeln mit den zivilprozessualen Bestimmungen über die Parteientschädigung7 Zitierungen
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6Kosten der berufsmässigen Vertretung2 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Volljährigenunterhalt9 Zitierungen
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Rechtsverweigerung/Rechtsverzögerung (Grenzfeststellungsklage)8 Zitierungen
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Obergericht / Zivilgericht / 2. Zivilkammer — ZVE.2015.543 ZitierungenZVE.2015.54· 18.11.2015 · 3 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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