Art. 124 ZPO

Grundsätze

1 Das Gericht leitet den Prozess. Es erlässt die notwendigen prozessleitenden Verfügungen zur zügigen Vorbereitung und Durchführung des Verfahrens.
2 Die Prozessleitung kann an eines der Gerichtsmitglieder delegiert werden.
3 Das Gericht kann jederzeit versuchen, eine Einigung zwischen den Parteien herbeizuführen.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Richterliches Ermessen bei der Verfahrensleitung; Zeitpunkt der Ansetzung einer Frist zur Klageantwort; unnötige Kosten
    · 07.05.2014 · 37 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Scheidungsverfahren; Einheit des Entscheids; Teilentscheid im Scheidungspunkt
    · 14.05.2018 · 11 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Hauptverhandlung; Videokonferenz
    · 06.07.2020 · 10 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Zuständigkeit für den Entscheid über die Vertretungsbefugnis des Anwalts in einem hängigen Verfahren
    · 25.03.2021 · 7 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Justizöffentlichkeit; Zivilprozess
    · 24.09.2019 · 7 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Ungültigkeitsklage und Klage auf Feststellung der Erbunwürdigkeit; Schlichtungsverfahren
    · 02.11.2022 · 3 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Abweisung des Gesuchs um schriftliche Begründung
    · 26.01.2015 · 17 Zitierungen
  • Sistierung (BGer 4A_63/2020 vom 3. März 2020)
    BEZ.2019.70
    · 11.12.2019 · 7 Zitierungen
  • 04.11.2014 · 7 Zitierungen Zusammenfassung

Neueste BGer-Urteile

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