Art. 125 ZPO

Vereinfachung des Prozesses

Zur Vereinfachung des Prozesses kann das Gericht insbesondere:
  1. a. das Verfahren auf einzelne Fragen oder auf einzelne Rechtsbegehren beschränken;
  2. b. gemeinsam eingereichte Klagen trennen;
  3. c. selbstständig eingereichte Klagen vereinigen;
  4. d. eine Widerklage vom Hauptverfahren trennen.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Novenrecht, Aufteilung der Replik, Dupliknoven
    · 06.08.2019 · 21 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Klagenhäufung, Streitwert
    · 09.12.2016 · 8 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde in Zivilsachen: Abgrenzung zwischen einem Teilentscheid (Art. 91 lit. a BGG) und einem Zwischenentscheid (Art. 93 BGG)
    · 11.05.2020 · 6 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Einfache Streitgenossenschaft; Vereinigung und Trennung mehrerer Klagen
    · 29.06.2016 · 6 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Materielle Rechtskraft; Identität von prozessualen Ansprüchen
    · 25.02.2013 · 5 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Verrechnungserklärung im Prozess
    · 23.11.2015 · 4 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Provisorische Rechtsöffnung
    · 16.06.2015 · 8 Zitierungen Zusammenfassung
  • 23.06.2022 · 4 Zitierungen
  • Gerichtskosten (Definitive Rechtsöffnung)
    · 20.12.2021 · 3 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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