Art. 14 ZPO

Widerklage

1 Beim für die Hauptklage örtlich zuständigen Gericht kann Widerklage erhoben werden, wenn die Widerklage mit der Hauptklage in einem sachlichen Zusammenhang steht.
2 Dieser Gerichtsstand bleibt auch bestehen, wenn die Hauptklage aus irgendeinem Grund dahinfällt.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Zuständigkeit des Handelsgerichts
    · 17.06.2014 · 8 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Abgrenzung der Zuständigkeit zwischen Handels- und Mietgericht
    · 22.10.2013 · 3 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Widerklage vor Handelsgericht
    · 04.09.2017 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Sachliche Zuständigkeit des Handelsgerichts
    · 26.01.2016 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Zuständigkeit des Handelsgerichts
    · 12.11.2015 · 1 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Sachliche Zuständigkeit des Handelsgerichts; Aberkennungsklage
    · 02.06.2023 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Forderung, Klageänderung, Verjährung
    · 01.10.2015 · 3 Zitierungen Zusammenfassung
  • Entscheid Handelsgericht, 26.06.2006
    HG.2005.105
    · 26.06.2006 · 2 Zitierungen
  • Widerklage; örtliche Zuständigkeit
    · 25.11.2020 · 1 Zitierungen

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