Art. 14 ZPO
Widerklage
1 Beim für die Hauptklage örtlich zuständigen Gericht kann Widerklage erhoben werden, wenn die Widerklage mit der Hauptklage in einem sachlichen Zusammenhang steht.
2 Dieser Gerichtsstand bleibt auch bestehen, wenn die Hauptklage aus irgendeinem Grund dahinfällt.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Zuständigkeit des Handelsgerichts8 Zitierungen
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2Abgrenzung der Zuständigkeit zwischen Handels- und Mietgericht3 Zitierungen
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3Widerklage vor Handelsgericht2 Zitierungen
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4Sachliche Zuständigkeit des Handelsgerichts2 Zitierungen
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5Zuständigkeit des Handelsgerichts1 Zitierungen
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6Sachliche Zuständigkeit des Handelsgerichts; Aberkennungsklage0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Forderung, Klageänderung, Verjährung3 Zitierungen
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Entscheid Handelsgericht, 26.06.20062 ZitierungenHG.2005.105· 26.06.2006 · 2 Zitierungen
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Widerklage; örtliche Zuständigkeit1 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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