Art. 251 ZPO

Bundesgesetz vom 11. April 1889 über Schuldbetreibung und Konkurs

Das summarische Verfahren gilt für folgende Angelegenheiten:
  1. a. Entscheide, die vom Rechtsöffnungs-, Konkurs-, Arrest- und Nachlassgericht getroffen werden;
  2. b. Bewilligung des nachträglichen Rechtsvorschlages (Art. 77 Abs. 3 SchKG ) und des Rechtsvorschlages in der Wechselbetreibung (Art. 181 SchKG);
  3. c. Aufhebung oder Einstellung der Betreibung (Art. 85 SchKG);
  4. d. Entscheid über das Vorliegen neuen Vermögens (Art. 265a Abs. 1–3 SchKG);
  5. e. Anordnung der Gütertrennung (Art. 68b SchKG).

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Entscheide des Arrestgerichts
    · 13.03.2013 · 76 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Glaubhaftmachung der Arrestforderung
    · 05.03.2012 · 63 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Zulassung unechter Noven im Beschwerdeverfahren
    · 03.04.2019 · 61 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Stellungnahme zum Rechtsöffnungsbegehren, Säumnis
    · 28.06.2012 · 18 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Prüfung der drei Identitäten durch den Rechtsöffnungsrichter
    · 03.04.2024 · 11 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Klage auf Aufhebung oder Einstellung der Betreibung
    · 06.01.2014 · 11 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Provisorische Rechtsöffnung
    · 22.02.2013 · 78 Zitierungen
  • Provisorische Rechtsöffnung
    · 16.06.2015 · 20 Zitierungen Zusammenfassung
  • Provisorische Rechtsöffnung
    · 16.04.2019 · 15 Zitierungen

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