Art. 265 ZPO

Superprovisorische Massnahmen

1 Bei besonderer Dringlichkeit, insbesondere bei Vereitelungsgefahr, kann das Gericht die vorsorgliche Massnahme sofort und ohne Anhörung der Gegenpartei anordnen.
2 Mit der Anordnung lädt das Gericht die Parteien zu einer Verhandlung vor, die unverzüglich stattzufinden hat, oder setzt der Gegenpartei eine Frist zur schriftlichen Stellungnahme. Nach Anhörung der Gegenpartei entscheidet das Gericht unverzüglich über das Gesuch.
3 Das Gericht kann die gesuchstellende Partei von Amtes wegen zu einer vorgängigen Sicherheitsleistung verpflichten.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Anfechtbarkeit eines handelsgerichtlichen Entscheids über superprovisorische Massnahmen im Sinne von Art. 265 ZPO
    · 04.10.2011 · 67 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Art. 261 ff
    · 09.01.2013 · 43 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Erwachsenenschutz; vorsorgliche Massnahmen ohne vorgängige Anhörung der Verfahrensbeteiligten; Beschwerdeweg
    · 19.06.2014 · 18 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Vorsorgliche Massnahmen, Ordnungsbusse
    · 11.07.2016 · 4 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Vorsorgliche Massnahmen im Kindesschutzverfahren
    · 18.08.2014 · 4 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Verfahrensablauf bei einem superprovisorischen Massnahmebegehren und vorgängig eingereichter Schutzschrift; Gewährung des rechtlichen Gehörs
    · 20.12.2024 · 2 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • 13.05.2011 · 7 Zitierungen
  • vorsorgliche Massnahmen
    · 04.09.2017 · 6 Zitierungen
  • Vorsorgliche Massnahmen zum Schutz der Persönlichkeit
    · 08.11.2018 · 5 Zitierungen Zusammenfassung

Neueste BGer-Urteile

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