Art. 315 ZPO

Aufschiebende Wirkung

1 Die Berufung hemmt die Rechtskraft und die Vollstreckbarkeit des angefochtenen Entscheids im Umfang der Anträge.
2 Keine aufschiebende Wirkung hat die Berufung gegen Entscheide über:
  1. a. das Gegendarstellungsrecht;
  2. b. vorsorgliche Massnahmen;
  3. c. Anweisungen an die Schuldner;
  4. d. die Sicherstellung des Unterhalts.
3 Richtet sich die Berufung gegen einen Gestaltungsentscheid, so hat sie stets aufschiebende Wirkung.
4 Wenn der betroffenen Partei ein nicht leicht wiedergutzumachender Nachteil droht, kann die Rechtsmittelinstanz auf Gesuch:
  1. a. die vorzeitige Vollstreckbarkeit bewilligen und nötigenfalls sichernde Massnahmen oder die Leistung einer Sicherheit anordnen; oder b. in den Fällen nach Abs. 2 die Vollstreckbarkeit ausnahmsweise aufschieben.
5 Die Rechtsmittelinstanz kann bereits vor der Einreichung der Berufung entscheiden. Die Anordnung fällt ohne Weiteres dahin, wenn keine Begründung des erstinstanzlichen Entscheids verlangt wird oder die Rechtsmittelfrist unbenutzt abläuft.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Berufungsanträge
    · 08.12.2011 · 199 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Massnahmen zum Schutz der ehelichen Gemeinschaft, Gewährung der aufschiebenden Wirkung in der Berufung; Art. 75 Abs. 2, Art. 93 Abs. 1 und Art. 98 BGG; Art. 315 Abs. 4 lit. b und Abs. 5 ZPO
    · 30.09.2011 · 92 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Berufung gegen Entscheide über die Zuteilung der Obhut über die Kinder im Rahmen von Eheschutzmassnahmen bzw. vorsorglicher Massnahmen für die Dauer des Scheidungsverfahrens; Aufschub der Vollstreckung des angefochtenen…
    · 30.08.2012 · 44 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Formelle Rechtskraft bei vorsorglichen Massnahmen
    · 10.12.2013 · 34 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Gewährung der aufschiebenden Wirkung im Rahmen einer Berufung gegen einen Entscheid über vorsorgliche Massnahmen
    · 30.03.2012 · 17 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Scheidungsverfahren; Einheit des Entscheids; Teilentscheid im Scheidungspunkt
    · 14.05.2018 · 7 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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