Art. 404 ZPO

Weitergelten des bisherigen Rechts

1 Für Verfahren, die bei Inkrafttreten dieses Gesetzes rechtshängig sind, gilt das bisherige Verfahrensrecht bis zum Abschluss vor der betroffenen Instanz.
2 Die örtliche Zuständigkeit bestimmt sich nach dem neuen Recht. Eine bestehende Zuständigkeit nach dem alten Recht bleibt erhalten.

Die Leitentscheide 5

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Kantonale Vorinstanzen des Bundesgerichts bei der Anfechtung von Zwischenentscheiden
    · 08.08.2011 · 35 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    AArt. 273 Abs. 4 und aArt. 274f Abs. 1 OR; Schlichtungsverfahren betreffend Streitigkeiten aus der Miete von Wohn- und Geschäftsräumen; Übergangsrecht
    · 17.10.2012 · 9 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Handelsgericht, Ausnahme vom Grundsatz der "double instance cantonale" (Art. 75 Abs. 1 und 2 lit. b BGG; Art. 6 ZPO)
    · 29.05.2012 · 3 Zitierungen
  4. 4
    § 71 des Verwaltungsrechtspflegegesetzes des Kantons Zürich vom 24
    · 14.05.2014 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Anwendungsbereich des Rechtsbehelfs nach Art. 51 Abs. 1 ZPO
    · 09.10.2012 · 2 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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