Art. 55 ZPO

Verhandlungs- und Untersuchungsgrundsatz

1 Die Parteien haben dem Gericht die Tatsachen, auf die sie ihre Begehren stützen, darzulegen und die Beweismittel anzugeben.
2 Vorbehalten bleiben gesetzliche Bestimmungen über die Feststellung des Sachverhaltes und die Beweiserhebung von Amtes wegen.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Berufungsanträge
    · 08.12.2011 · 194 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Rechtliches Gehör, Spruchreife
    · 17.07.2018 · 171 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Rückerstattung von an Mitglieder des Verwaltungsrates ausgerichteten Leistungen, soweit diese in einem offensichtlichen Missverhältnis zur Gegenleistung und zur wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft stehen (Art. 678 Ab…
    · 27.11.2014 · 129 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Aktenschluss im summarischen Verfahren bei zweitem Schriftenwechsel
    · 19.06.2020 · 52 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Anwendungsbereich und Anspruch auf eine Gerichtsverhandlung über die definitive Rechtsöffnung (Art. 80 f. SchKG)
    · 22.01.2015 · 20 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Teilklage und Klagenhäufung
    · 28.08.2018 · 16 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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