Art. 86 ZPO
Teilklage
Ist ein Anspruch teilbar, so kann auch nur ein Teil eingeklagt werden.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
-
1Teilklage, objektive Klagenhäufung, Bestimmtheit des Rechtsbegehrens34 Zitierungen
-
2Teilklage; Streitgegenstand; Bestimmtheit des Rechtsbegehrens21 Zitierungen
-
3Widerklage im vereinfachten Verfahren (Art. 224, Art. 243 und Art. 94 ZPO); Teilklage und negative Feststellungswiderklage (Art. 86 ZPO)14 Zitierungen
-
4Teilklage und Klagenhäufung11 Zitierungen
-
5Rechtskraft; Teilklage10 Zitierungen
-
6Res iudicata1 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
-
10 Zitierungen20.07.2012 · 10 Zitierungen
-
6 Zitierungen
-
4 Zitierungen23.06.2022 · 4 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.