Art. 928 ZGB

Klage aus Besitzesstörung

1 Wird der Besitz durch verbotene Eigenmacht gestört, so kann der Besitzer gegen den Störenden Klage erheben, auch wenn dieser ein Recht zu haben behauptet.
2 Die Klage geht auf Beseitigung der Störung, Unterlassung fernerer Störung und Schadenersatz.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Allgemeines bzw. gerichtliches Verbot; öffentliche Strasse
    · 23.08.2021 · 12 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Besitzesstörung; Fliegen und Landen mit Hängegleitern
    · 23.11.2009 · 11 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Besitzesschutz
    · 22.11.1968 · 11 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Vorübergehende Benützung des Nachbargrundstücks im Zusammenhang mit Bauarbeiten
    · 28.08.1978 · 10 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    1. Sinn und Tragweite der Artikel 686, 695, 696 und 702 ZGB (Erw. 1 und 2). 2. Der Eigentümer, und ebenso der Inhaber eines Baurechts, ist grundsätzlich im Rahmen der geltenden Bauvorschriften in der baulichen Gestaltun…
    · 10.05.1962 · 10 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Eigentumsfreiheitsklage (Art. 641 Abs. 2 ZGB) Für die Eigentumsfreiheitsklage ist in erster Linie der Störer passivlegitimiert.
    · 25.11.1974 · 5 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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