Art. 219 ZPO
Geltungsbereich
Die Bestimmungen dieses Titels gelten für das ordentliche Verfahren sowie sinngemäss für sämtliche anderen Verfahren, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Art. 243 ff. und 233 ZPO, vereinfachtes Verfahren29 Zitierungen
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2Aktenschluss im summarischen Verfahren bei zweitem Schriftenwechsel24 Zitierungen
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3Verwandtenunterstützung, Verfahrensart20 Zitierungen
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4Stellungnahme zum Rechtsöffnungsbegehren, Säumnis19 Zitierungen
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5Entscheidungsbefugnis der Schlichtungsbehörde; anwendbares Verfahren; Verhandlungsmaxime; Säumnis der beklagten Partei8 Zitierungen
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6Rechtsfolgen des Rückzugs im Lichte von Art. 65 und 241 Abs. 2 ZPO (E. 3.3 und 3.4).8 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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8 Zitierungen
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Entscheid Kantonsgericht, 26.06.20184 Zitierungen
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3 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.