Art. 229 ZPO

Neue Tatsachen und Beweismittel

1 Hat weder ein zweiter Schriftenwechsel noch eine Instruktionsverhandlung stattgefunden, so können neue Tatsachen und Beweismittel in der Hauptverhandlung im ersten Parteivortrag nach Artikel 228 Abs. 1 unbeschränkt vorgebracht werden.
2 In den anderen Fällen können neue Tatsachen und Beweismittel innerhalb einer vom Gericht festgelegten Frist oder, bei Fehlen einer solchen Frist, spätestens bis zum ersten Parteivortrag in der Hauptverhandlung nach Artikel 228 Abs. 1 vorgebracht werden, wenn sie:
  1. a. erst nach Abschluss des Schriftenwechsels oder nach der letzten Instruktionsverhandlung entstanden sind (echte Noven); oder b. bereits vor Abschluss des Schriftenwechsels oder vor der letzten Instruktionsverhandlung vorhanden waren, aber trotz zumutbarer Sorgfalt nicht vorher vorgebracht werden konnten (unechte Noven).
2bis Nach den ersten Parteivorträgen werden neue Tatsachen und Beweismittel nach Abs. 2 Buchstaben a und b nur noch berücksichtigt, wenn sie in der vom Gericht festgelegten Frist oder, bei Fehlen einer solchen Frist, spätestens in der nächsten Verhandlung vorgebracht werden.
3 Hat das Gericht den Sachverhalt von Amtes wegen abzuklären, so berücksichtigt es neue Tatsachen und Beweismittel bis zur Urteilsberatung.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Verfahren und Novenrecht in der Berufungsinstanz
    · 25.05.2016 · 457 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Möglichkeit der Parteien, im Berufungsverfahren neue Tatsachen und Beweismittel vorzubringen
    · 28.08.2012 · 393 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Novenrecht, Aufteilung der Replik, Dupliknoven
    · 06.08.2019 · 169 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Summarisches Verfahren; Aktenschluss
    · 21.02.2018 · 166 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Aktenschluss
    · 19.06.2014 · 147 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Aktenschluss im summarischen Verfahren bei zweitem Schriftenwechsel
    · 19.06.2020 · 141 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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