Art. 236 ZPO

Endentscheid

1 Ist das Verfahren spruchreif, so wird es durch Sach- oder Nichteintretensentscheid beendet.
2 Das Gericht urteilt durch Mehrheitsentscheid.
3 Auf Antrag der obsiegenden Partei ordnet es Vollstreckungsmassnahmen an.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Novenrecht, Aufteilung der Replik, Dupliknoven
    · 06.08.2019 · 31 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Vorsorgliche Massnahmen, Ordnungsbusse
    · 11.07.2016 · 19 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Art. 243 ff. und 233 ZPO, vereinfachtes Verfahren
    · 01.09.2014 · 17 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Ermächtigung zur Ersatzvornahme (Art. 98 Abs. 1 und Art. 366 Abs. 2 OR; Art. 221 Abs. 1 lit. b, Art. 236 Abs. 3, Art. 250 lit. a Ziff. 4, Art. 337 Abs. 1, Art. 338 Abs. 1, Art. 339 Abs. 2 und Art. 343 Abs. 1 lit. e ZPO)
    · 31.03.2016 · 7 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Materielle Rechtskraft; Präklusion
    · 28.04.2022 · 3 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Rechtsmittel im Fall eines Klagerückzugs
    · 15.12.2022 · 2 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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