Art. 253 ZPO

Stellungnahme

Erscheint das Gesuch nicht offensichtlich unzulässig oder offensichtlich unbegründet, so gibt das Gericht der Gegenpartei Gelegenheit, mündlich oder schriftlich Stellung zu nehmen.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Summarisches Verfahren; Aktenschluss
    · 21.02.2018 · 65 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Zweiter Schriftenwechsel vor der Rechtsmittelinstanz
    · 04.04.2012 · 46 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Stellungnahme zum Rechtsöffnungsbegehren, Säumnis
    · 28.06.2012 · 24 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Bindung an den vorinstanzlich festgestellten Prozesssachverhalt
    · 14.11.2013 · 9 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Kostenverteilung bei vorsorglicher Beweisführung (Art. 107 Abs. 1 lit. f und Art. 158 ZPO)
    · 03.12.2012 · 6 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Prüfung der drei Identitäten durch den Rechtsöffnungsrichter
    · 03.04.2024 · 3 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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