Art. 254 ZPO

Beweismittel

1 Beweis ist durch Urkunden zu erbringen.
2 Andere Beweismittel sind nur zulässig, wenn:
  1. a. sie das Verfahren nicht wesentlich verzögern;
  2. b. es der Verfahrenszweck erfordert; oder c. das Gericht den Sachverhalt von Amtes wegen festzustellen hat.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Rechtsschutz in klaren Fällen; klare Rechtslage, Zeugenbeweis
    · 21.12.2011 · 36 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Sonderprüfung; vorgängige Ausübung des Auskunfts- oder Einsichtsrechts; Beweismass
    · 19.11.2014 · 31 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Verfahren der Einsprache gegen den Arrestbefehl; Beweis
    · 17.08.2012 · 11 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Provisorische Rechtsöffnung; Beweismittel des Betreibenden
    · 01.04.2019 · 9 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Örtliche Zuständigkeit für die Schuldneranweisung
    · 06.05.2019 · 3 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung; Allgemeine Geschäftsbedingungen; Ungewöhnlichkeitsregel - Inhaltskontrolle
    · 28.10.2008 · 3 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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