Art. 257 ZPO

Rechtsschutz in klaren Fällen

1 Das Gericht gewährt Rechtsschutz im summarischen Verfahren, wenn:
  1. a. der Sachverhalt unbestritten oder sofort beweisbar ist; und b. die Rechtslage klar ist.
2 Ausgeschlossen ist dieser Rechtsschutz, wenn die Angelegenheit dem Offizialgrundsatz unterliegt.
3 Kann dieser Rechtsschutz nicht gewährt werden, so tritt das Gericht auf das Gesuch nicht ein.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Verfahren betreffend Rechtsschutz in klaren Fällen; Einreden und Einwendungen des Beklagten
    · 30.10.2012 · 346 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Rechtsschutz in klaren Fällen; klare Rechtslage, Zeugenbeweis
    · 21.12.2011 · 302 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Streitwertberechnung in Ausweisungsklagen bei Rechtsschutz in klaren Fällen
    · 11.07.2018 · 253 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Pflicht zur Rückgabe von Unterlagen, Verfahren um Rechtsschutz in klaren Fällen
    · 17.12.2014 · 212 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Mieterausweisung im summarischen Verfahren und Kündigungsschutz
    · 11.08.2015 · 120 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Abgrenzung der Zuständigkeit zwischen Handels- und Mietgericht
    · 13.07.2016 · 100 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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