Art. 257 ZPO
Rechtsschutz in klaren Fällen
1 Das Gericht gewährt Rechtsschutz im summarischen Verfahren, wenn:
- a. der Sachverhalt unbestritten oder sofort beweisbar ist; und b. die Rechtslage klar ist.
2 Ausgeschlossen ist dieser Rechtsschutz, wenn die Angelegenheit dem Offizialgrundsatz unterliegt.
3 Kann dieser Rechtsschutz nicht gewährt werden, so tritt das Gericht auf das Gesuch nicht ein.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Verfahren betreffend Rechtsschutz in klaren Fällen; Einreden und Einwendungen des Beklagten346 Zitierungen
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2Rechtsschutz in klaren Fällen; klare Rechtslage, Zeugenbeweis302 Zitierungen
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3Streitwertberechnung in Ausweisungsklagen bei Rechtsschutz in klaren Fällen253 Zitierungen
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4Pflicht zur Rückgabe von Unterlagen, Verfahren um Rechtsschutz in klaren Fällen212 Zitierungen
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5Mieterausweisung im summarischen Verfahren und Kündigungsschutz120 Zitierungen
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6Abgrenzung der Zuständigkeit zwischen Handels- und Mietgericht100 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Ausweisung42 Zitierungen
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Gebrauchsleihe40 Zitierungen
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35 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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