Art. 299 ZPO

Anordnung einer Vertretung des Kindes

1 Das Gericht ordnet wenn nötig die Vertretung des Kindes an und bezeichnet als Beiständin oder Beistand eine in fürsorgerischen und rechtlichen Fragen erfahrene Person.
2 Es prüft die Anordnung der Vertretung insbesondere, wenn:
  1. a. die Eltern unterschiedliche Anträge stellen bezüglich: 1. der Zuteilung der elterlichen Sorge, 2. der Zuteilung der Obhut, 3. wichtiger Fragen des persönlichen Verkehrs, 4. der Aufteilung der Betreuung, 5. des Unterhaltsbeitrages;
  2. b. die Kindesschutzbehörde oder ein Elternteil eine Vertretung beantragen;
  3. c. es aufgrund der Anhörung der Eltern oder des Kindes oder aus anderen Gründen: 1. erhebliche Zweifel an der Angemessenheit der gemeinsamen Anträge der Eltern bezüglich der Fragen nach Bst. a hat, oder 2. den Erlass von Kindesschutzmassnahmen erwägt.
3 Stellt das urteilsfähige Kind Antrag auf eine Vertretung, so ist diese anzuordnen. Das Kind kann die Nichtanordnung mit Beschwerde anfechten.

Die Leitentscheide 5

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Verordnung des zürcherischen Obergerichts vom 8. September 2010 über die Anwaltsgebühren (AnwGebV): Kriterien für die Bemessung der Entschädigung des Verfahrensbeistandes des Kindes im Ehescheidungsverfahren seiner Elte…
    · 17.12.2015 · 78 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Vertretung des minderjährigen Kindes im selbständigen Kindesunterhaltsprozess durch den obhutsberechtigten Elternteil; Frage der Interessenkollision
    · 26.08.2019 · 21 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Ernennung eines Vertretungsbeistands in einer familienrechtlichen Angelegenheit
    · 07.10.2020 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Anordnung einer Vertretung; Anspruch der Beistandsperson auf Entschädigung und Spesenersatz
    · 01.05.2017 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Zustellung an Partei mit Wohnsitz oder Sitz im Ausland
    · 15.12.2016 · 2 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.