Art. 312 ZPO

Berufungsantwort

1 Die Rechtsmittelinstanz stellt die Berufung der Gegenpartei zur schriftlichen Stellungnahme zu, es sei denn, die Berufung sei offensichtlich unzulässig oder offensichtlich unbegründet.
2 Die Frist für die Berufungsantwort beträgt 30 Tage.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Verfahren und Novenrecht in der Berufungsinstanz
    · 25.05.2016 · 804 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Berufungsanträge
    · 08.12.2011 · 283 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Prüfungsbefugnis der Beschwerdeinstanz im Verfahren der provisorischen Rechtsöffnung
    · 17.11.2020 · 160 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Rechtliches Gehör, Spruchreife
    · 17.07.2018 · 144 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Zustellung der Berufung an die Gegenpartei; Anschlussberufung
    · 14.03.2017 · 27 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Sicherheit für die Parteientschädigung; Frist für die Berufungsantwort
    · 21.12.2015 · 11 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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