Art. 327 ZPO

Verfahren und Entscheid

1 Die Rechtsmittelinstanz verlangt bei der Vorinstanz die Akten.
2 Sie kann aufgrund der Akten entscheiden.
3 Soweit sie die Beschwerde gutheisst:
  1. a. hebt sie den Entscheid oder die prozessleitende Verfügung auf und weist die Sache an die Vorinstanz zurück; oder b. entscheidet sie neu, wenn die Sache spruchreif ist.
4 Wird die Beschwerde wegen Rechtsverzögerung gutgeheissen, so kann die Rechtsmittelinstanz der Vorinstanz eine Frist zur Behandlung der Sache setzen.
5 Für die Eröffnung und Begründung des Entscheids gilt Artikel 239 sinngemäss.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Kostenlosigkeit des Verfahrens um unentgeltliche Rechtspflege
    · 27.09.2011 · 106 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Bezifferung des Antrags auf Sicherstellung der Parteientschädigung
    · 10.07.2014 · 40 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Frist für das Glaubhaftmachen der Zahlungsfähigkeit und für den Urkundenbeweis
    · 26.07.2013 · 40 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Definitive Rechtsöffnung und Zession
    · 23.06.2014 · 27 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Rechtliches Gehör, Spruchreife
    · 17.07.2018 · 22 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Beschwerde in Zivilsachen gegen ein Scheidungsurteil im Unterhaltspunkt; Eintritt der formellen Rechtskraft
    · 03.06.2020 · 4 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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