Art. 65 ZPO

Folgen des Klagerückzugs

Wer eine Klage beim zum Entscheid zuständigen Gericht zurückzieht, kann gegen die gleiche Partei über den gleichen Streitgegenstand keinen zweiten Prozess mehr führen, sofern das Gericht die Klage der beklagten Partei bereits zugestellt hat und diese dem Rückzug nicht zustimmt.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Rechtsfolgen des Rückzugs im Lichte von Art. 65 und 241 Abs. 2 ZPO (E. 3.3 und 3.4).
    · 25.08.2015 · 9 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Richterliches Ermessen bei der Verfahrensleitung; Zeitpunkt der Ansetzung einer Frist zur Klageantwort; unnötige Kosten
    · 07.05.2014 · 7 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    · 22.10.2021 · 3 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Widerklage im Schlichtungsverfahren; Klagebewilligung; Prosequierung
    · 25.03.2022 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Entscheidkompetenz der Schlichtungsbehörde
    · 13.09.2016 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    · 11.09.1996 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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