Art. 84 ZPO

Leistungsklage

1 Mit der Leistungsklage verlangt die klagende Partei die Verurteilung der beklagten Partei zu einem bestimmten Tun, Unterlassen oder Dulden.
2 Wird die Bezahlung eines Geldbetrages verlangt, so ist dieser zu beziffern.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Berufungsanträge
    · 08.12.2011 · 116 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Sachliche Zuständigkeit des Handelsgerichts
    · 04.07.2014 · 73 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Streitverkündungsklage; Bezifferung der Rechtsbegehren; unbezifferte Forderungsklage
    · 26.01.2016 · 52 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Rechtsbegehren; unbezifferte Forderungsklage
    · 03.05.2022 · 43 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Unbezifferte Forderungsklage; Zeitpunkt der nachträglichen Bezifferung
    · 03.07.2023 · 2 Zitierungen
  6. 6
    Zulassung der Streitverkündungsklage
    · 16.06.2020 · 2 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.