Art. 99 ZPO
Sicherheit für die Parteientschädigung
1 Die klagende Partei hat auf Antrag der beklagten Partei für deren Parteientschädigung Sicherheit zu leisten, wenn sie:
- a. keinen Wohnsitz oder Sitz in der Schweiz hat;
- b. zahlungsunfähig erscheint, namentlich wenn gegen sie der Konkurs eröffnet oder ein Nachlassverfahren im Gang ist oder Verlustscheine bestehen;
- c. Prozesskosten aus früheren Verfahren schuldet; oder d. wenn andere Gründe für eine erhebliche Gefährdung der Parteientschädigung bestehen.
2 Bei notwendiger Streitgenossenschaft ist nur dann Sicherheit zu leisten, wenn bei allen Streitgenossen eine der Voraussetzungen gegeben ist.
3 Keine Sicherheit ist zu leisten:
- a. im vereinfachten Verfahren mit Ausnahme der vermögensrechtlichen Streitigkeiten nach Artikel 243 Abs. 1;
- b. im Scheidungsverfahren;
- c. im summarischen Verfahren mit Ausnahme des Rechtsschutzes in klaren Fällen (Art. 257);
- d. im Verfahren wegen einer Streitigkeit nach dem DSG .
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Pflicht zur Sicherheitsleistung für die Parteientschädigung wegen fehlenden Sitzes in der Schweiz27 Zitierungen
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2Sicherheit für die Parteientschädigung; Frist für die Berufungsantwort26 Zitierungen
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3Bezifferung des Antrags auf Sicherstellung der Parteientschädigung22 Zitierungen
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4Sicherheitsleistung für die Parteientschädigung; teilweise Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege12 Zitierungen
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5Sicherheit für die Parteientschädigung, wenn die Kläger eine einfache Streitgenossenschaft bilden6 Zitierungen
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6Nicht wieder gutzumachender Nachteil bei Anfechtung eines Zwischenentscheids betreffend Sicherheit für die Parteientschädigung5 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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20 Zitierungen
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unentgeltliche Rechtspflege (Erbschaft)19 Zitierungen
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Sicherheitsleistung (Aberkennungsklage)9 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.