Art. 95 ZPO

Begriffe

1 Prozesskosten sind:
  1. a. die Gerichtskosten;
  2. b. die Parteientschädigung.
2 Gerichtskosten sind:
  1. a. die Pauschalen für das Schlichtungsverfahren;
  2. b. die Pauschalen für den Entscheid (Entscheidgebühr);
  3. c. die Kosten der Beweisführung;
  4. d. die Kosten für die Übersetzung;
  5. e. die Kosten für die Vertretung des Kindes (Art. 299 und 300).
3 Als Parteientschädigung gilt:
  1. a. der Ersatz notwendiger Auslagen;
  2. b. die Kosten einer berufsmässigen Vertretung;
  3. c. in begründeten Fällen: eine angemessene Umtriebsentschädigung, wenn eine Partei nicht berufsmässig vertreten ist.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Erhebung und Bemessung von Gerichtskosten
    · 08.07.2013 · 185 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Kostenlosigkeit des Verfahrens um unentgeltliche Rechtspflege
    · 27.09.2011 · 178 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Verordnung des zürcherischen Obergerichts vom 8. September 2010 über die Anwaltsgebühren (AnwGebV): Kriterien für die Bemessung der Entschädigung des Verfahrensbeistandes des Kindes im Ehescheidungsverfahren seiner Elte…
    · 17.12.2015 · 85 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Anschlussberufung, Kostenverteilung
    · 26.02.2019 · 80 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Kostenverteilung im Scheidungsverfahren
    · 22.08.2013 · 78 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Bezifferung des Antrags auf Sicherstellung der Parteientschädigung
    · 10.07.2014 · 58 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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